Die große Reise

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Montag, 20. Februar 2012

Sicherung des Rahabilitationserfolges


Sicherung des Rehabilitationserfolges

Nach einer medizinischen Rehabilitation können Sie Ihren Rehabilitationserfolg durch Rehabilitationssport oder Funktionstraining in Gruppen sichern oder aber weitere Leistungen der Rehabilitationsnachsorge in Anspruch nehmen.

Rehabilitationssport oder Funktionstraining in Gruppen

Als ergänzende Leistung bieten die Rentenversicherungsträger nach Abschluss einer von ihnen erbrachten Rehabilitationsleistung Rehabilitationssport oder Funktionstraining an. Über die Notwendigkeit einer Teilnahme entscheidet der Arzt/die Ärztin in der Rehabilitationseinrichtung und stellt eine entsprechende Verordnung aus.
Rehabilitationssport kann insbesondere bei Herz-Kreislauferkrankungen, nach Operationen und Unfallfolgen an den Bewegungsorganen, bei bestimmten Atemwegserkrankungen und nach bestimmten onkologischen Erkrankungen Anwendung finden.
Bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen kommt hingegen Funktionstraining in Betracht. Auch hier ist eine Verordnung des Ärzteteams der Rehabilitationseinrichtung, wie vorab beschrieben, erforderlich.
Die Verordnung der Rehabilitationseinrichtung gilt für den ambulanten Rehabilitationssport beziehungsweise das Funktionstraining in der Regel bis zu 6 Monate und nur unter der Voraussetzung, dass Sie diese Leistungen spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der medizinischen Rehabilitation beginnen.
Die Leistungen begründen keinen eigenen Anspruch auf Übergangsgeld oder Fahrkosten. Da diese Leistungen in der Regel berufsbegleitend durchgeführt werden, sind Sie durch Ihr reguläres Arbeitsentgelt abgesichert. Bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit.

Rehabilitationsnachsorge

Im Anschluss an eine stationäre oder ganztägig ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation kann zur Festigung und nachhaltigen Sicherung des eingetretenen Rehabilitationserfolges eine Rehabilitationsnachsorge erforderlich sein. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung haben hierfür indikationsspezifische Rehabilitationsnachsorgeprogramme entwickelt. Die Rehabilitanden sollen durch die Nachsorge die Verhaltensänderungen und Kompensationsstrategien, die sie in der Rehabilitation gelernt haben, im Alltag stabilisieren und fortentwickeln können. Die Nachsorge wird in bestimmten Nachsorgeeinrichtungen durchgeführt. Sie findet berufsbegleitend statt, es besteht kein Anspruch auf Übergangsgeld. Ein Fahrkostenzuschuss wird gegebenenfalls von dem Rentenversicherungsträger gezahlt.
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Nachsorgeleistung ist in jedem Fall die entsprechende Einleitung bzw. Verordnung zum Abschluss der Rehabilitationsleistung durch den Arzt/die Ärztin in der Rehabilitationseinrichtung.

Weitere Informationen zu den Nachsorgeprogrammen der Rentenversicherung können Sie den "Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Reha-Nachsorge in der Rentenversicherung" vom 07.04.2008  entnehmen

Die Anschlussrehabilitation


Anschlussrehabilitation

Die Anschlussrehabilitation (AHB) ist eine ganztägig ambulante oder stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Die Besonderheit dieser Leistung besteht darin, dass sie nur bei bestimmten Erkrankungen in Betracht kommt und sie sich unmittelbar an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt. Die Einleitung einer Anschlussrehabilitation erfolgt bereits im Krankenhaus.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine Anschlussrehabilitation erhalten?

Anspruchsvoraussetzungen für den Erhalt einer Anschlussrehabilitation

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Was muss ich bei der Antragstellung beachten?

Der Sozialdienst des Krankenhauses ist Ihr Partner bei der Antragstellung

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Wo und in welcher Form wird die Leistung durchgeführt?

Informationen zur Reha - Einrichtung und der Durchführung der Leistung

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Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich mit dem Bescheid nicht einverstanden bin?

Informationen zum Rechtsmittel

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Wer trägt die Kosten der Leistung und muss ich selbst etwas zuzahlen?

Informationen über die Kosten der Leistung sowie über die Zuzahlung

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Wer sichert mich während der Rehabilitation finanziell ab?

Informationen über die wirtschaftliche Absicherung

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Werden für mich Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt?

Informationen rund um den Sozialversicherungsschutz

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Sicherung des Rehabilitationserfolges

Nach einer medizinischen Rehabilitation können Sie Ihren Rehabilitationserfolg durch Rehabilitationssport oder Funktionstraining in Gruppen sichern oder aber weitere Leistungen der Rehabilitationsnachsorge in Anspruch nehmen.

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(Quelle: Deusche Rentenversiherung)

Die Medizinische Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung


Medizinische Rehabilitation


Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können Sie erhalten, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist und Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Diese Leistungen werden stationär oder ganztägig ambulant in qualitätsgesicherten Rehabilitations-Einrichtungen durchgeführt. Die Auswahl der Rehabilitations-Einrichtung ist abhängig von der Erkrankung und Ihrer persönlichen Lebenssituation.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten?

Die Bewilligung einer medizinischen Rehabilitation hängt ab von der Erfüllung bestimmter persönlicher und versicherungsrechtlicher Voraussetzungen.

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Was muss ich bei der Antragstellung beachten?

Informationen zum Erhalt der Antragsunterlagen sowie Informationen zur ärztlichen Begutachtung.

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Erhalte ich aufgrund der beantragten Leistung einen Bescheid?

Informationen zum Bescheidinhalt

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Welche Möglichkeit habe ich, wenn ich mit dem Bescheid nicht einverstanden bin?

Sind Sie mit einer Entscheidung der Rentenversicherung nicht einverstanden? Dann legen Sie Widerspruch ein. Das ist Ihr gutes Recht.

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Wie geht es weiter nach der Bewilligung?

Informationen zum Antritt der Leistung

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Wo und in welcher Form wird die Leistung durchgeführt?

Informationen zur Rehabilitations-Einrichtung und der Durchführung der Leistung

Mehr Information zum Thema: "Wo und in welcher Form wird die Leistung durchgeführt?"

Wer trägt die Kosten der Leistung und muss ich selbst etwas zuzahlen?

Nur bei einer stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation müssen sich die Versicherten an den Kosten beteiligen. Dies schreiben gesetzliche Regeln vor. Die Zuzahlung ist von der jeweiligen Einkommenssituation abhängig. Viele Patienten können sich ganz oder teilweise von der Zuzahlung aus eigener Tasche befreien lassen.

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Wer sichert mich während der Rehabilitation finanziell ab?

Damit Ihre Familie auch während Ihrer Rehabilitation finanziell gesichert ist, zahlt die Rentenversicherung Übergangsgeld, wenn die Entgeltfortzahlung ausläuft.

Mehr Information zum Thema: "Wer sichert mich während der Rehabilitation finanziell ab?"

Werden für mich Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt?

Während der Reha sind Sie auch sozialversichert. Die Beiträge zahlt die Rentenversicherung für Sie.

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Sicherung des Rehabilitationserfolges

Nach einer medizinischen Rehabilitation können Sie Ihren Rehabilitationserfolg durch Rehabilitationssport oder Funktionstraining in Gruppen sichern oder aber weitere Leistungen der Rehabilitationsnachsorge in Anspruch nehmen.

Mehr Information zum Thema: "Sicherung des Rehabilitationserfolges"

Tipps

Sie sind wegen Ihrer Behinderung auf eine Begleitperson angewiesen oder möchten die Reha zum Anlass nehmen, mit dem Rauchen aufzuhören?

Mehr Information zum Thema: "Tipps"

(Quelle: Deusche Rentenversicherung)

Die Reha-Leistungen der Deutschen Rentenversicherung


Leistungen

Die Rehabilitation ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems. Die Rentenversicherung erbringt ihre Leistungen nach dem Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“. Damit bietet die Rentenversicherung Ihnen neben der Altersvorsorge auch Versicherungsschutz gegen das Risiko der vorzeitigen Erwerbsminderung. Die gesundheitlichen oder behinderungsbedingten Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit sollen damit möglichst dauerhaft überwunden werden. Die Teilhabe am Erwerbsleben sichert eine weitgehende Unabhängigkeit und selbständige Lebensführung.

Medizinische Rehabilitation

Wenn Ihre Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben erheblich gefährdet oder gemindert ist, soll Sie die medizinische Rehabilitation wieder fit für den Beruf machen. In erster Linie gehört dazu die stationäre Rehabilitation. Dabei sind Sie ganztägig mit Unterkunft und Verpflegung in einer Rehabilitationseinrichtung untergebracht. Neben stationären Leistungen gibt es auch die ganztägig ambulante Rehabilitation.

Anschlussrehabilitation

Eine besondere Form der Rehabilitation ist die Anschlussrehabilitation (AHB). Sie bietet Ihnen die Möglichkeit, unmittelbar nach der Akutbehandlung in einem Krankenhaus - zum Beispiel nach einem Herzinfarkt oder einer Operation - an einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation teilzunehmen.

Onkologische Rehabilitation

Nach einer abgeschlossenen Behandlung wegen einer Krebserkrankung können Sie eine medizinische Rehabilitation erhalten, um die Erfolge der Behandlung zu sichern.

Entwöhnungsbehandlung

Entwöhnungsbehandlungen sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die Sie erhalten können, wenn eine stoffgebundene Suchterkrankung (Alkohol-, Medikamenten-, Drogenabhängigkeit) vorliegt.

Kinderrehabilitation

Kinder, deren Gesundheit beeinträchtigt ist und diese Krankheit voraussichtlich Auswirkungen auf die spätere Erwerbsfähigkeit hat, können eine Kinderrehabilitation erhalten. Die Leistung wird nur stationär in ausgewählten Kindereinrichtungen durchgeführt.

Sicherung des Rehabilitationserfolges

Nach Abschluss einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation durch die Deutsche Rentenversicherung können im Anschluss daran weitere Leistungen zur Sicherung des Rehabilitationserfolges erforderlich sein. Hier stellen wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten vor.

Teilhabe am Arbeitsleben

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verfolgen das Ziel, bei erheblicher Gefährdung beziehungsweise Minderung der Erwerbsfähigkeit den Verbleib im Arbeitsleben dauerhaft zu sichern. Hierzu werden eine Vielzahl von Leistungen angeboten.

Persönliches Budget

Leistungen zur Teilhabe werden im Grundsatz als Sachleistungen erbracht. Allerdings sieht das SGB IX vor, dass die Rehabilitationsträger Leistungen auch in Form des Persönlichen Budgets erbringen können. Es soll Anspruchsberechtigten in stärkerem Maße ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

(Quelle: Deutsche Rentenvesicherung)

Das Rehabilitationsangebot der Deutschen Rentenversicherung


Rehabilitation

Leistungen

Die Rehabilitation ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems. Die Rentenversicherung erbringt ihre Leistungen nach dem Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“. Damit bietet die Rentenversicherung Ihnen neben der Altersvorsorge auch Versicherungsschutz gegen das Risiko der vorzeitigen Erwerbsminderung. Die gesundheitlichen oder behinderungsbedingten Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit sollen damit möglichst dauerhaft überwunden werden. Die Teilhabe am Erwerbsleben sichert eine weitgehende Unabhängigkeit und selbständige Lebensführung.

Selbsthilfe

Selbsthilfegruppen und -verbände wirken bei der dauerhaften Sicherung des Rehabilitationserfolgs mit. Sie unterstützen die Rehabilitanden bei der Bewältigung der Folgen ihrer Krankheit. Die Mitglieder können in Selbsthilfegruppen ihre Erfahrungen austauschen. Sie lernen dabei ihre eigenen Kräfte zu entdecken und zu stärken. So können die Einzelnen leichter mit den Folgen ihrer Krankheit im Alltag umgehen.

Reha-Qualitätssicherung

Zur ständigen Verbesserung der Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation setzt die Deutsche Rentenversicherung Instrumente und Verfahren der Reha-Qualitätssicherung (QS) ein. Alle rentenversicherungseigenen sowie die von der Deutschen Rentenversicherung federführend belegten Rehabilitationseinrichtungen oder -fachabteilungen (rund 950) nehmen an den Reha-QS-Aktivitäten der Rentenversicherung teil. Die Ergebnisse werden den Reha-Einrichtungen und den Rentenversicherungsträgern regelmäßig zurückgemeldet. Damit wird das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement gefördert und die Transparenz des Leistungsgeschehens erhöht.

Rehabilitationskonzepte

Reha-Konzepte sind die Basis der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und beschreiben die notwendigen Rahmenbedingungen.

Rehabilitationszentren

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat ein dichtes Netz an Reha-Zentren aufgebaut. Diese sind an 22 Standorte bundesweit verteilt. Damit haben die Reha-Zentren der Deutschen Rentenversicherung eine qualitative Leitfunktion für die gesamte rehabilitative Versorgung inne. Medizinische Rehabilitation hat einen ganzheitlichen Ansatz. Dieser berücksichtigt den Menschen als Ganzes: Den Körper, die Seele und auch das berufliche und soziale Umfeld. Mit jedem Rehabilitanden werden ein Therapieplan erstellt und Therapieziele vereinbart, die sich an den individuellen Anforderungen im jeweiligen Beruf orientieren.

Infos für Ärzte

Hier finden Ärzte, insbesondere Hausärzte, Betriebsärzte, Werksärzte und Personalärzte, Informationen über das Antragsverfahren, rehabilitationsrelevante Indikationen und Inhalte der medizinischen Rehabilitationsleistung
(Quelle: Deutsche Rentenversicherung)

Häuserliste für das IRENA Programm der Deutschen Rentenversicherung



Liste der"IRENA"-Nachsorgeeinrichtungen für Krankheiten des Bewegungsapparates (Orthopädie)


Zum Download...



http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/contentblob/37922/publicationFile/30289/irena_haeuserliste_bewegung.pdf

Das IRENA Programm der Deutschen Rentenversicherung


Nachsorgeprogramm


Intensivierte Rehabilitationsnachsorge (IRENA)





Wie geht es nach den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation weiter?

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat zur Stabilisierung des Rehabilitationserfolges indikationsbezogene Konzepte zu einer intensivierten Rehabilitationsnachsorge entwickelt und speziell für Kardiologie-Versicherte das Nachsorgeprogramm KARENA anerkannt. Die Patientinnen und Patienten sollen durch die Nachsorge die Kompensationsstrategien und Verhaltensänderungen, die sie in der Rehabilitation erlernt haben, im Alltag stabilisieren und fortentwickeln können.

Intensivierte Rehabilitationsnachsorge (IRENA)

IRENA ist ein Nachsorge-Programm der Deutschen Rentenversicherung Bund. Es kann im Anschluss an eine stationäre oder ganztägig ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation den Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund vom Ärzteteam zum Ende des Auf-enthaltes in der Rehabilitationseinrichtung empfohlen werden. Es wird in den folgenden Indikationen angeboten:
  • Krankheiten des Herz-Kreislaufsystems (HZ)
  • Krankheiten des Bewegungsapparates (BO)
  • Neurologische Krankheiten (NS)
  • Stoffwechselkrankheiten (ST) und
  • Psychische und psychosomatische Störungen (PS), außer stoffgebundene Abhängigkeitserkrankungen.
Die indikationsspezifischen Therapien werden in der Regel als Gruppenleistungen in von der Deutschen Rentenversicherung Bund zugelassenen, wohnortnahen Rehabilitationseinrichtungen angeboten. Medizinisch sinnvoll ist es, die IRENA möglichst zeitnah zu beginnen. Der Versicherte sollte sich daher bei der vom Arzt der Rehabilitationseinrichtung empfohlenen Rehabilitationseinrichtung umgehend melden und mit der „IRENA“ beginnen.
Die maximale Anzahl der indikationsspezifischen Therapien kann individuell vom Versicherten im grundsätzlich Zeitraum von bis zu einem Jahr nach Ende der Rehabilitationsleistung in Anspruch genommen werden. Danach erlischt die gegebene Kostenzusage. Die maximale Anzahl der Termine beträgt:

  • 24 Termine bei Krankheiten des Bewegungsapparates, Krankheiten des Herz-Kreislaufsystems und bei Stoffwechselkrankheiten.
Hinweis: Physiotherapeutische und trainingsbezogene Maßnahmen sollten zeitnah im Anschluss an die Rehabilitationsleistung beginnen und müssen innerhalb eines halben Jahres nach deren Ende abgeschlossen sein
  • 26 Termine bei psychischen Störungen (einschließlich je eines Aufnahme- und Abschlussgesprächs).
  • 36 Termine bei neurologischen Krankheiten und
  • 27 wöchentliche Termine einschließlich eines Aufnahme- und Abschlussgespräches beim „Curriculum Hannover“.
Inhaltlicher und zeitlicher Rahmen, in der die "IRENA" durchgeführt werden kann, werden ebenfalls durch das Ärzteteam der Rehabilitationseinrichtung empfohlen. Die IRENA wird berufsbegleitend (zum Beispiel in den Abendstunden) durchgeführt. Eine Zuzahlung ist von den Versicherten nicht zu leisten.
Reisekosten werden von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Form eines Fahrkostenzuschusses in Höhe von 5,00 Euro täglich erbracht, der bereits in der Nachsorgeeinrichtung an den Versicherten gezahlt wird. Ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht nicht.
Ein alternatives Nachsorgeprojekt in der Indikation psychische und psychosomatische Störungen ist das "Curriculum Hannover".
Rahmenkonzeption, Formulare, aktuelle Anschriften der IRENA-Nachsorgeeinrichtungen und der Ansprechpartner "Curriculum Hannover" vor Ort finden Sie bei den Download-Dateien.
Neben IRENA kann Rehabilitationssport und Funktionstraining (zum Beispiel für Patientinnen und Patienten mit rheumatischen Erkrankungen) sowie ambulante Suchtnachsorge (für Abhängigkeitskranke) durchgeführt werden.
(Quelle: Deutsche Rentenversicherung)