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Dienstag, 10. Juli 2012

Doping-Verfahren gegen Tour-Seriensieger ist eingeleitet - Armstrong muss vors Schiedsgericht


Doping-Verfahren gegen Tour-Seriensieger ist eingeleitet

Armstrong muss vors Schiedsgericht

Jetzt wird's eng für Lance Armstrong: Die US-Anti-DopingagenturUSADA hat einstimmig beschlossen, ein Verfahren gegen den ehemaligen Tour-Seriensieger einzuleiten.
Lance Armstrong; Bildrechte: reutersLupe groß
Erneut unter Druck: Lance Armstrong
Das teilte die USADA nach dem Beschluss einer dreiköpfigen Kommission mit. Sollte der siebenmalige Tour-de-France-Sieger die Doping-Anschuldigungen bestreiten, was als sicher gilt, wird sich der 40-Jährige vor einem Schiedsgericht verantworten müssen.
Armstrong bläst im Kampf um sein sportliches Lebenswerk weiter zum Angriff und geht seine Gegner nun auch persönlich an. Über Twitter diskreditierte der siebenmalige Tour-de-France-Sieger den Jura-Professor Clark Griffith. Gegen das Mitglied der dreiköpfigen Kontrollkommission, die am Samstag einstimmig der US-Anti-Dopingagentur USADA riet, das Verfahren gegen Armstrong voranzutreiben, läuft in den USA eine Klage wegen des Verdachts auf Exhibitionismus. "Wow, solche Leute sucht sich die USADA aus. Das hier ist eines der drei Kommissionsmitglieder", schrieb Armstrong und verwies auf einen Artikel im Internet, in dem über den Griffith berichtet wird. Dem Anwalt wird vorgeworfen, sich vor einer Studentin entblößt und sie sexuell belästigt zu haben.
Bereits am Mittwoch hatte Armstrong die USADA erneut hart attackiert. In einem Brief stellte er die Glaubwürdigkeit der geständigen Dopingsünder Floyd Landis und Tyler Hamilton infrage, deren Aussagen die USADA verwendet. Die USADA habe ihre eigenen Regeln verletzt, weil sie Armstrong Informationen dazu zu spät geliefert habe. "Die USADA hat keinen Respekt vor ihrem eigenen Protokoll, vor Fairness oder der allgemeinen Vorstellung von Anstand", hieß es in dem Schreiben.

Hamilton und Landis wichtige Zeugen


USADA-Chef Travis Tygart sagte, die Agentur habe nur Informationen weitergegeben, die ohnehin bereits öffentlich bekannt waren. Die USADA hat laut eigenen Angaben ihre mehr als zehn Zeugen bisher nicht öffentlich bekannt gemacht, um sie vor einer Einflussnahme zu schützen. Die Beweise umfassen eine Aufzeichnung des Interviews von Hamilton in der Sendung "60 Minutes" im Jahr 2011 und eine schriftliche Mitteilung von Landis an den US-Radsportverband aus dem Jahr 2010. Beide beschuldigten Armstrong des Dopings.
Landis, erklärte Armstrong, sei ein geständiger Lügner, seine Behauptungen wie auch die von Hamilton seien nachweislich falsch. Außerdem sei die USADA gar nicht zuständig, da die Gerichtsbarkeit beim internationalen Radsportverband UCI liege. Zudem sollen alle Anschuldigungen den Zeitraum vor dem 12. Juni 2004 betreffen und damit außerhalb der Acht-Jahres-Frist der Welt-Anti-Dopingagentur (WADA) liegen. Mitte Juni hatte die USADA Armstrong formal des Dopings angeklagt. Bei einer Verurteilung droht dem 40-Jährigen neben einer lebenslangen Sperre auch die Aberkennung seiner Titel. 
sid | Stand: 01.07.2012, 12:32

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