Aufschub von 30 TagenArmstrong bekommt Fristverlängerung
Armstrongs Anwälte brauchen offenbar mehr Zeit, um sich im Doping-Verfahren der USADA gegen den ehemaligen Radprofi in Stellung zu bringen. Am Mittwochabend (Ortszeit) entschied die Agentur mit Sitz in Colorado Springs, der Armstrong-Partei eine 30-tägige Fristverlängerung zu gewähren. Wohl auch, um dem Amtsgericht in Austin (Texas) die Möglichkeit zu geben, sich mit der 25-seitigen Klageschriftauseinanderzusetzen, die Armstrongs Anwälte dort zur Wochenmitte einreichten. Sie ist eine nachgebesserte Version des ursprünglich 80 Seiten umfassenden Schriftsatzes, den die Richter wegen seines Umfangs und der enthaltenen Polemik am Montag abgelehnt hatten.
Im Gegenzug soll die Armstrong-Partei ihren Antrag auf Einstweilige Verfügung zurückgezogen haben, mit der sie das Verfahren der USADA unmittelbar stoppen wollte. Dieses sieht nach Klageerhebung eine zehntägige Frist zur Stellungnahme und Anrufung eines unabhängigen Schiedsgerichts vor. Diese kann zwar auf Antrag der Beklagten um fünf Tage verlängert werden. Doch auch dann wäre sie bereits am Samstag ausgelaufen. Die USADA hätte so ohne Schiedsverhandlung die Möglichkeit zu Sanktionen und hat bereits angekündigt, Armstrong lebenslang sperren und ihm mehrere Tour-de-France-Siege aberkennen zu wollen.
Der Fall Armstrong wird zur Schicksalsentscheidung
Die Lage wird für Armstrong immer prekärer: Nachdem drei mitangeklagte Vertraute des US-Amerikaners auf die Anrufung des Schiedsgerichts verzichtet und damit quasi ihre Schuld eingestanden hatten, sind sie nicht mehr Verfahrensbeteiligte und könnten von der USADA nun als weitere Zeugen gegen Armstrong benannt werden. Das Spiel auf Zeit gibt dem durch mehrere namhafte Kanzleien vertretenen Ex-Radprofi nun zumindest die Möglichkeit, seine Verteidigungsstrategie neu auszurichten. Bereits vor einer Woche war durchgesickert, dass auch fünf ehemalige Teamkollegen, darunter mit George Hincapie ein langjähriger Getreuer Armstrongs, zu den "mehr als zehn Zeugen" gehören, die die USADA in einem Schiedsgerichtsverfahren aufbieten will. Die Agentur selbst hat die Namen ihrer Zeugen bisher nicht genannt, um Einschüchterungsversuche durch die Armstrong-Partei zu verhindern.
Der Ausgang des Verfahrens gegen Armstrong könnte aber auch für die überwiegend staatlich finanzierte USADA zur Schicksalsentscheidung werden: Sollte es den Anwälten des siebenfachen Toursiegers gelingen, das Verfahren zu stoppen oder vor dem Schiedsgericht einen Freispruch zu erreichen, stünde die von einem hausinternen Juristen fast im Alleingang vertretene Agentur vor einem sportpolitischen Scherbenhaufen. Die Folgen für ihre weitere Arbeit wären nicht absehbar. (Quelle:trimag)
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