Hein Gericke geht unter den SchutzschirmNach Polo nun auch Hein Gericke in Schwierigkeiten
Am 30. Juli 2012 hat die Geschäftsführung der Hein Gericke Deutschland GmbH beim Amtsgericht Düsseldorf Antrag auf Anordnung eines eigenständigen Sanierungsverfahrens gestellt. Jetzt begibt sich der Händler unter den neu geschaffenen Schutzschirm, um das Ruder in Eigenregie herum zu reißen.
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Hein Gericke beabsichtigt, seinen Gläubigern einen Sanierungsplan bis Anfang November 2012 vorzulegen. Die Geschäfte werden vom bestehenden Management uneingeschränkt fortgeführt. Zum vorläufigen Sachwalter wurde der Rechtsanwalt Georg F. Kreplin aus Düsseldorf bestellt, der in sehr enger Zusammenarbeit mit dem Management den eingeschlagenen Sanierungsweg begleitet. Die Geschäftsführung und Herr Kreplin haben die Mitarbeiter im Rahmen einer Betriebsversammlung über die vorgesehenen Maßnahmen informiert.
„Unser Unternehmen wird vollumfänglich fortgeführt” betont Herr Achim Wirths, der seit 2009 neben Christoph Hansen und Ralf Baches, Geschäftsführer der Hein Gericke ist. „Wir haben uns bewusst entschieden, die Möglichkeiten des neuen Rechtes zu nutzen, um Hein Gericke im Rahmen der Eigenverwaltung für die Zukunft neu aufzustellen und den Weg der Sanierung umzusetzen.” Alle Arbeitsplätze sollen erhalten werden.
Hein Gericke ist drittgrößter Anbieter von Helmen, Bekleidung und Motorradzubehör in Deutschland. Mit seinen aktuell 67 Shops in Deutschland und einem stark wachsenden Online-Geschäft ist Hein Gericke seit über 40 Jahren im Markt bekannt. Die gesamte Gruppe beschäftigt im In- und Ausland 288 Mitarbeiter.
Hein Gericke wird als eines der ersten Unternehmen die Vorteile des neuen Rechtes nutzen. Den gesetzlichen Anforderungen entsprechend war mit dem Antrag bei Gericht die Bescheinigung einer Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft verbunden, dass die angestrebte Sanierung Aussicht auf Erfolg hat und keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Die Gründe für die Schwierigkeiten der Hein Gericke lagen vornehmlich im Bereich der Auslandstöchter, die zeitgleich restrukturiert werden sollen.Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) zum 01.03.2012 soll die Eigenverwaltung, die bei der Abwicklung von Insolvenzverfahren bisher eine völlig untergeordnete Rolle spielte, gestärkt werden. Unter dem Eindruck der Finanzkrise wollte der Gesetzgeber Gesellschaften, die frühzeitig den Antrag für das Schutzschirmverfahren stellen, bessere Sanierungsmöglichkeiten eröffnen. So können Unternehmen, die ein plausibles Sanierungskonzept haben und nicht zahlungsunfähig sind, Vollstreckungsschutz beantragen. Das Gericht hat sodann eine Frist zur Vorlage eines den Gläubigern zu unterbreitenden Sanierungsplans zu bestimmen.
(motorrad-online)
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