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Dienstag, 10. Juli 2012

Express-Absage für Armstrong-Klage


Express-Absage für Armstrong-Klage

Ein Amtsgericht in New York hat die Klage von Lance Armstrong gegen die amerikanische Anti Doping-Agentur USADA zurückgewiesen. "Dieses Gericht wird Armstrongs Wunsch nach Publicity und Selbstverherrlichung nicht genehmigen", begründete Richter Sam Sparks seine Entscheidung.

Die USADA wirft dem siebenmaligen Tour-de-France-Sieger Doping und Handel mit illegalen Substanzen über mehrere Jahre vor. Der Texaner bestreitet die Vorwürfe, will eine Schiedsgerichts-Verhandlung aber unbedingt vermeiden - zumal die Anti-Doping-Behörde nach eigenen Angaben zehn Ex-Teamkollegen als Belastungszeugen aufbieten kann. Zudem sei die USADA im Besitz von Armstrong-Blutproben, die Doping-Spuren zweifelsfrei aufwiesen.
Mit einem 80-seitigen Schreiben an das Gericht in Austin hatte Armstrong die USADA per Einstweiliger Verfügung ausbremsen wollen. Allein 261 Paragrafen mit zum Teil sogar Unterabschnitten führten die Anwälte des inzwischen gesperrten 40-Jährigen ins Feld.
Neue Chance für Armstrong
Sparks machte da nicht mit. Er sei nicht bereit, "80 zumeist unnötige Seiten durchzugehen, nur um die wenigen Kernpunkte mit relevanten Fakten herauszufiltern", sagte der Richter laut US-Medien. Derartige Schreiben, so Sparks, würden "eine kurze und einfache Erklärung detaillierter Fakten" erfordern und keinen "mechanisch wirkenden Vortrag standardklausulierter Vorwürfe".
Armstrong hat die Chance, die Klage innerhalb von 20 Tagen erneut einzureichen, aber nur, wenn er ausschließlich den Fall betreffende Informationen vorbringt. Medienberichten zufolge kündigten die Anwälte am Montag bereits an, erneut vor Gericht zu ziehen.
Armstrong: "Korruptes Verfahren"
Der Schritt dürfte schnell erfolgen, da Armstrong nur noch bis Samstag Zeit hat, offiziell auf die USADA-Vorfürfe zu reagieren und ein Schiedsgericht anzurufen. Sollte er verzichten, könnte er lebenslang gesperrt werden und einige seiner Tour-Titel verlieren. Der Ex-Radprofi bezichtigt die USADA, Fahrer zu bestechen, gegen ihn auszusagen. Zudem sprach er von einem "korrupten Verfahren".
Im Juni hatten die amerikanischen Doping-Jäger Armstrong, desen ehemaligem Teamchef Johan Bruyneel und vier weiteren langjährigen Betreuern und Ärzten ein umfangreiches Schreiben mit Vorwürfen zugesandt. Die Beschuldigten sollen Teil einer Doping-Veschwörung gewesen sein und in den Teams US Postal, Discovery Channel, Astana und RadioShack über mehrere Jahre Doping praktiziert und gefördert haben, etwa EPO-, Testosteron- und Kortison- und Blutdoping. (Quelle:eurosport)

Gericht weist Armstrong-Dopingklage gegen USADA ab

Boston (dpa) - Ein Amtsgericht in New York hat die Klage von Lance Armstrong gegen die amerikanische Anti Doping-Agentur USADA zurückgewiesen. «Dieses Gericht wird Armstrongs Wunsch nach Publicity und Selbstverherrlichung nicht genehmigen», begründete Richter Sam Sparks seine Entscheidung.
Der Jurist hatte vor allem die Länge des 80-seitigen Armstrong-Antrages kritisiert. Derartige Schreiben, so Sparks, würden «eine kurze und einfache Erklärung detaillierter Fakten» erfordern und keinen «mechanisch wirkenden Vortrag standardklausulierter Vorwürfe.» Armstrong hat die Chance, seine Klage zu überarbeiten und erneut einzureichen.
Der ehemalige Radprofi hatte den Verband bezichtigt, mit «bestechender Beeinflussung» andere Fahrer dazu zu bringen, gegen ihn aussagen zu wollen. Zudem sprach Armstrong von einem «korrupten Gerichtsverfahren.» Der Texaner hatte gehofft, durch seine Klage bis Samstag eine einstweilige Verfügung gegen die USADA durchsetzen zu können.
Bis dahin muss er sich entscheiden, ob er die Sanktionen der nichtstaatlichen Agentur gegen ihn annimmt und somit unter anderem eine lebenslange Sperre sowie die Aberkennung seiner sieben Tour-de- France-Siege akzeptiert oder die Dopingvorwürfe weiterhin bestreitet und sich vor einem Schiedsgericht verantwortet.
Die USADA hatte den 40-Jährigen vor wenigen Wochen des Dopings beschuldigt und darauf verwiesen, mindestens zehn ehemalige Teammitglieder von Armstrong zu haben, die gegen den Amerikaner aussagen würden. Zudem sei der Verband im Besitz von Armstrong-Blutproben aus den Jahren 2009 und 2010, die «völlig übereinstimmend» mit Doping sind.
Der 2011 vom Radsport zurückgetretene Armstrong hatte die Einnahmen unerlaubter Mittel stets bestritten und betont, dass er in seiner Karriere mehr als 500 Doping-Proben abgegeben habe und nie auffällig geworden sei.
(Quelle:eurosport)


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