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Dienstag, 10. Juli 2012

Express-Absage für Armstrong-Klage


Express-Absage für Armstrong-Klage

Ein Amtsgericht in New York hat die Klage von Lance Armstrong gegen die amerikanische Anti Doping-Agentur USADA zurückgewiesen. "Dieses Gericht wird Armstrongs Wunsch nach Publicity und Selbstverherrlichung nicht genehmigen", begründete Richter Sam Sparks seine Entscheidung.

Die USADA wirft dem siebenmaligen Tour-de-France-Sieger Doping und Handel mit illegalen Substanzen über mehrere Jahre vor. Der Texaner bestreitet die Vorwürfe, will eine Schiedsgerichts-Verhandlung aber unbedingt vermeiden - zumal die Anti-Doping-Behörde nach eigenen Angaben zehn Ex-Teamkollegen als Belastungszeugen aufbieten kann. Zudem sei die USADA im Besitz von Armstrong-Blutproben, die Doping-Spuren zweifelsfrei aufwiesen.
Mit einem 80-seitigen Schreiben an das Gericht in Austin hatte Armstrong die USADA per Einstweiliger Verfügung ausbremsen wollen. Allein 261 Paragrafen mit zum Teil sogar Unterabschnitten führten die Anwälte des inzwischen gesperrten 40-Jährigen ins Feld.
Neue Chance für Armstrong
Sparks machte da nicht mit. Er sei nicht bereit, "80 zumeist unnötige Seiten durchzugehen, nur um die wenigen Kernpunkte mit relevanten Fakten herauszufiltern", sagte der Richter laut US-Medien. Derartige Schreiben, so Sparks, würden "eine kurze und einfache Erklärung detaillierter Fakten" erfordern und keinen "mechanisch wirkenden Vortrag standardklausulierter Vorwürfe".
Armstrong hat die Chance, die Klage innerhalb von 20 Tagen erneut einzureichen, aber nur, wenn er ausschließlich den Fall betreffende Informationen vorbringt. Medienberichten zufolge kündigten die Anwälte am Montag bereits an, erneut vor Gericht zu ziehen.
Armstrong: "Korruptes Verfahren"
Der Schritt dürfte schnell erfolgen, da Armstrong nur noch bis Samstag Zeit hat, offiziell auf die USADA-Vorfürfe zu reagieren und ein Schiedsgericht anzurufen. Sollte er verzichten, könnte er lebenslang gesperrt werden und einige seiner Tour-Titel verlieren. Der Ex-Radprofi bezichtigt die USADA, Fahrer zu bestechen, gegen ihn auszusagen. Zudem sprach er von einem "korrupten Verfahren".
Im Juni hatten die amerikanischen Doping-Jäger Armstrong, desen ehemaligem Teamchef Johan Bruyneel und vier weiteren langjährigen Betreuern und Ärzten ein umfangreiches Schreiben mit Vorwürfen zugesandt. Die Beschuldigten sollen Teil einer Doping-Veschwörung gewesen sein und in den Teams US Postal, Discovery Channel, Astana und RadioShack über mehrere Jahre Doping praktiziert und gefördert haben, etwa EPO-, Testosteron- und Kortison- und Blutdoping. (Quelle:eurosport)

Gericht weist Armstrong-Dopingklage gegen USADA ab

Boston (dpa) - Ein Amtsgericht in New York hat die Klage von Lance Armstrong gegen die amerikanische Anti Doping-Agentur USADA zurückgewiesen. «Dieses Gericht wird Armstrongs Wunsch nach Publicity und Selbstverherrlichung nicht genehmigen», begründete Richter Sam Sparks seine Entscheidung.
Der Jurist hatte vor allem die Länge des 80-seitigen Armstrong-Antrages kritisiert. Derartige Schreiben, so Sparks, würden «eine kurze und einfache Erklärung detaillierter Fakten» erfordern und keinen «mechanisch wirkenden Vortrag standardklausulierter Vorwürfe.» Armstrong hat die Chance, seine Klage zu überarbeiten und erneut einzureichen.
Der ehemalige Radprofi hatte den Verband bezichtigt, mit «bestechender Beeinflussung» andere Fahrer dazu zu bringen, gegen ihn aussagen zu wollen. Zudem sprach Armstrong von einem «korrupten Gerichtsverfahren.» Der Texaner hatte gehofft, durch seine Klage bis Samstag eine einstweilige Verfügung gegen die USADA durchsetzen zu können.
Bis dahin muss er sich entscheiden, ob er die Sanktionen der nichtstaatlichen Agentur gegen ihn annimmt und somit unter anderem eine lebenslange Sperre sowie die Aberkennung seiner sieben Tour-de- France-Siege akzeptiert oder die Dopingvorwürfe weiterhin bestreitet und sich vor einem Schiedsgericht verantwortet.
Die USADA hatte den 40-Jährigen vor wenigen Wochen des Dopings beschuldigt und darauf verwiesen, mindestens zehn ehemalige Teammitglieder von Armstrong zu haben, die gegen den Amerikaner aussagen würden. Zudem sei der Verband im Besitz von Armstrong-Blutproben aus den Jahren 2009 und 2010, die «völlig übereinstimmend» mit Doping sind.
Der 2011 vom Radsport zurückgetretene Armstrong hatte die Einnahmen unerlaubter Mittel stets bestritten und betont, dass er in seiner Karriere mehr als 500 Doping-Proben abgegeben habe und nie auffällig geworden sei.
(Quelle:eurosport)


Armstrong plant Gegenschlag


Armstrong plant den Gegenschlag

Lance Armstrong geht in den gegen ihn erbrachten Doping-Anschuldigungen in die Offensive. Der einstige Radprofi und siebenmalige Tour-de-France-Gewinner hat Anklage gegen die nationale Anti-Doping-Agentur USADA erhoben. Er spricht von Korruption vor Gericht und Beeinflussung.


In einem 111-seitigen Schreiben bezichtigt Armstrong den Verband, mit "bestechender Beeinflussung" andere Profis dazu zubringen, gegen ihn auszusagen und sprach von einem "korrupten Gerichtsverfahren."
USADA bezeichnete die Klage des Texaners als "wertlos." Der Verband hatte kürzlich betont, dass zehn ehemalige Teammitglieder von Armstrong gegen den Amerikaner aussagen würden.
Armstrong könnten somit seine zwischen 1999 und 2005 errungenen Tour de France-Siege aberkannt werden. Armstrong hat Doping stets bestritten.
(Quelle:eurosport)

Armstrong verklagt USADA


Armstrong verklagt USADA

Austin (dpa) - Lance Armstrong geht in den gegen ihn erbrachten Doping-Anschuldigungen in die Offensive. Am Montag hat der einstige Radprofi und siebenmalige Tour-de-France-Gewinner Anklage gegen die nationale Anti-Doping-Agentur USADA erhoben.
In einem 111-seitigen Schreiben bezichtigt Armstrong den Verband, mit «bestechender Beeinflussung» andere Profis dazu zubringen, gegen ihn auszusagen und sprach von einem «korrupten Gerichtsverfahren.» USADA bezeichnete die Klage des Texaners als «wertlos.» Der Verband hatte kürzlich betont, dass zehn ehemalige Teammitglieder von Armstrong gegen den Amerikaner aussagen würden. Armstrong könnten somit seine zwischen 1999 und 2005 errungenen Tour-de-France-Siege aberkannt werden. Armstrong hat Doping stets bestritten.
(Quelle:eurosport)

Doping-Verfahren gegen Tour-Seriensieger ist eingeleitet - Armstrong muss vors Schiedsgericht


Doping-Verfahren gegen Tour-Seriensieger ist eingeleitet

Armstrong muss vors Schiedsgericht

Jetzt wird's eng für Lance Armstrong: Die US-Anti-DopingagenturUSADA hat einstimmig beschlossen, ein Verfahren gegen den ehemaligen Tour-Seriensieger einzuleiten.
Lance Armstrong; Bildrechte: reutersLupe groß
Erneut unter Druck: Lance Armstrong
Das teilte die USADA nach dem Beschluss einer dreiköpfigen Kommission mit. Sollte der siebenmalige Tour-de-France-Sieger die Doping-Anschuldigungen bestreiten, was als sicher gilt, wird sich der 40-Jährige vor einem Schiedsgericht verantworten müssen.
Armstrong bläst im Kampf um sein sportliches Lebenswerk weiter zum Angriff und geht seine Gegner nun auch persönlich an. Über Twitter diskreditierte der siebenmalige Tour-de-France-Sieger den Jura-Professor Clark Griffith. Gegen das Mitglied der dreiköpfigen Kontrollkommission, die am Samstag einstimmig der US-Anti-Dopingagentur USADA riet, das Verfahren gegen Armstrong voranzutreiben, läuft in den USA eine Klage wegen des Verdachts auf Exhibitionismus. "Wow, solche Leute sucht sich die USADA aus. Das hier ist eines der drei Kommissionsmitglieder", schrieb Armstrong und verwies auf einen Artikel im Internet, in dem über den Griffith berichtet wird. Dem Anwalt wird vorgeworfen, sich vor einer Studentin entblößt und sie sexuell belästigt zu haben.
Bereits am Mittwoch hatte Armstrong die USADA erneut hart attackiert. In einem Brief stellte er die Glaubwürdigkeit der geständigen Dopingsünder Floyd Landis und Tyler Hamilton infrage, deren Aussagen die USADA verwendet. Die USADA habe ihre eigenen Regeln verletzt, weil sie Armstrong Informationen dazu zu spät geliefert habe. "Die USADA hat keinen Respekt vor ihrem eigenen Protokoll, vor Fairness oder der allgemeinen Vorstellung von Anstand", hieß es in dem Schreiben.

Hamilton und Landis wichtige Zeugen


USADA-Chef Travis Tygart sagte, die Agentur habe nur Informationen weitergegeben, die ohnehin bereits öffentlich bekannt waren. Die USADA hat laut eigenen Angaben ihre mehr als zehn Zeugen bisher nicht öffentlich bekannt gemacht, um sie vor einer Einflussnahme zu schützen. Die Beweise umfassen eine Aufzeichnung des Interviews von Hamilton in der Sendung "60 Minutes" im Jahr 2011 und eine schriftliche Mitteilung von Landis an den US-Radsportverband aus dem Jahr 2010. Beide beschuldigten Armstrong des Dopings.
Landis, erklärte Armstrong, sei ein geständiger Lügner, seine Behauptungen wie auch die von Hamilton seien nachweislich falsch. Außerdem sei die USADA gar nicht zuständig, da die Gerichtsbarkeit beim internationalen Radsportverband UCI liege. Zudem sollen alle Anschuldigungen den Zeitraum vor dem 12. Juni 2004 betreffen und damit außerhalb der Acht-Jahres-Frist der Welt-Anti-Dopingagentur (WADA) liegen. Mitte Juni hatte die USADA Armstrong formal des Dopings angeklagt. Bei einer Verurteilung droht dem 40-Jährigen neben einer lebenslangen Sperre auch die Aberkennung seiner Titel. 
sid | Stand: 01.07.2012, 12:32