Dreimal lebenslänglichArmstrongs Ärzte knicken ein

Szene | 11. Juli 2012
Die Anti-Doping-Agentur der USA (USADA) hat drei ehemalige Vertraute des siebenfachen Tour-de-France-Siegers Lance Armstrong lebenslang gesperrt. Die beiden Teamärzte Michele Ferrari und Luis Garcia del Moral sowie Betreuer Jose Marti hatten nach Zustellung der Klage auf den Anruf der unabhängigen Schiedskommission verzichtet.
Mit dem Quasi-Geständnis seiner drei Vertrauten wird die Luft für den ehemaligen Radprofi Lance Armstrong immer dünner. Am 29. Juni hatte die USADA auf Empfehlung ihrer Expertenkommission Klage gegen Armstrong, seinen früheren Teamchef Johan Bruynel, Betreuer Marti sowie drei ehemalige Teamärzte eingereicht. Sie wirft ihnen die Anwendung und Verschleierung von Dopingmitteln und -methoden sowie Organisation und Anstiftung zum Doping in einem Umfang vor, die eine lebenslange Sperre rechtfertigen sollen. Die sogenannte Doping Conspiracy (Doping-Verschwörung) sei nicht nur zu Zeiten des Profi-Rennstalls US Postal, sondern bis in die jüngere Vergangenheit aktiv gewesen, so die Überzeugung der USADA-Ermittler. Mindestens zehn Zeugen sollen vor der USADA entsprechende Einlassungen gemacht und ihre Bereitschaft erklärt haben, diese vor der unabhängigen Schiedskommission unter Eid zu wiederholen. Die Kommission tritt nur auf Antrag der Beklagten zusammen, der bis spätestens zum kommenden Samstag vorliegen muss. Ein Verzicht auf das Schiedsverfahren darf wie ein Schuldeingeständnis gewertet werden.
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"Publicity und Selbstverherrlichung"

Armstrong selbst bestreitet weiter jegliche Anwendung leistungssteigernder Substanzen oder Methoden ebenso wie den Vorwurf, Teil einer Doping-Verschwörung gewesen zu sein. Eine 80 Seiten umfassende Klage, die der US-Amerikaner über seine Anwälte am Montag beim Amtsgericht im texanischen Austin einreichen ließ und mit der er die Rechtmäßigkeit des Verfahrens und die Zuständigkeit der USADA angreift, wurde vom zuständigen Richter allerdings abgewiesen. Es handele sich um einen "mechanisch wirkenden Vortrag standardklausulierter Vorwürfe", man werde Armstrongs Streben nach "Publicity und Selbtverherrlichung" nicht zulassen. Inzwischen legten die Armstrong-Anwälte ein auf 25 Seiten gekürztes Schreiben vor. Sollte das Gericht die Klage erneut abweisen, muss auch Armstrong bis Samstag den Antrag auf ein Schiedsverfahren einreichen.
Mehr zum Armstrong-Verfahren und den Reaktionen von Sportlern und der WTC lesen Sie in der kommenden Ausgabe der "triathlon", die am 18. Juli erscheint.
(Quelle:trimag)