Die große Reise

2 Titangelenke in 10 Wochen ...

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Samstag, 5. Mai 2012

Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) - Mehr Sicherheit vor und nach der Operation


Mehr Sicherheit vor und nach der Operation

Der künstliche Gelenkersatz ist eine große Erfolgsgeschichte der modernen Medizin, insbesondere der Orthopädie. Der Einsatz von jährlich 390.000 künstlichen Hüft- und Kniegelenken gehört zu den häufigsten Operationen, die in Deutschland durchgeführt werden. Gleichzeitig sind aber jährlich 35.000 Wechseloperationen erforderlich. Über die Gründe ist bisher wenig bekannt.
Patientengespräch vor der OP
Das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) bietet Patienten vor allem mehr Schutz und mehr Sicherheit bei einer bevorstehenden Operation. Der umfangreiche Datenpool des EPRD erlaubt es künftig, die Ursachen für einen eventuellen Misserfolg bei einem Endoprothesen-Eingriff leichter als bisher aufzuschlüsseln. So lässt sich im Falle eines Falles klären, ob die verwendeten Implantate, das operative Vorgehen oder patientenspezifische Merkmale für eine erneute Operation verantwortlich sind.
Das EPRD ist ein freiwilliges Angebot – auch an die Patienten. Sie werden im Rahmen des Aufklärungsgesprächs vor Operationen auch über den Ablauf der Datenerfassung sowie Zweck und Ziel des EPRD informiert. Nur wenn die Patienten einverstanden sind und eine Einverständniserklärung unterzeichnen, werden die Daten zum Implantat und zum Eingriff erfasst und pseudonymisiert an die Registerstelle übermittelt.

Datenschutz ist gewährleistet

Das EPRD misst dem Datenschutz große Bedeutung bei. Darum liegt das Konzept des EPRD dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Prüfung vor – die ersten Signale sind positiv. Unabhängig davon sorgt das EPRD in jedem Fall dafür, dass der Datenschutz im gesamten Prozess gewährleistet ist. Deshalb verwendet das EPRD – der Echtbetrieb startet voraussichtlich Mitte 2012 – ausschließlich verschlüsselte (pseudonymisierte) Daten. Weder die EPRD gGmbH noch die beauftragte Registerstelle am BQS-Institut erhalten personenbezogene Daten, mit denen sich einzelne Patienten identifizieren lasse.
Allein die beteiligten Krankenkassen und die teilnehmenden Kliniken – nicht aber das EPRD – können im Ausnahmefall die zusammengeführten Daten wieder entschlüsseln. Dies geschieht nur zum Wohle des Patienten. Zum Beispiel, wenn sich eingebaute künstliche Gelenke als schadhaft herausstellen. Krankenkassen oder teilnehmende Krankenhäuser benachrichtigen dann jene Patienten, die ebenfalls mit diesen fraglichen Implantaten versorgt worden sind, und prüfen bei Bedarf deren funktionellen Zustand. So lässt sich frühzeitig gegensteuern, und weitere gesundheitliche Beschwerden oder zusätzliche Krankenhausaufenthalte können unter Umständen vermieden werden.
Die wichtigsten Informationen für Patienten zum EPRD stehen hier in Kürze als Zusammenfassung zum Download bereit.(Quelle: eprd.de)

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