Die große Reise

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Montag, 23. Januar 2012

Wer schaut Ärzten auf die Finger?

Ich habe gerade einen Zeitungsartikel gelesen zum Thema Ärztefehler und diesbezüglicher Gesetzesänderung und möchte das ganze mal zusammenfassen und das Ganze aus meiner Sicht bewerten.
Ein neues Gesetz soll künftig dem Patienten mehr Rechte geben und helfen Fehler zu vermeiden
Jährlich werden Hunderttausende Opfer von Ärztefehlern. Dieses Thema hat sich die Reagierungskoalition in Berlin auf die Agenda geschrieben und erntet für die Pläne viel Kritik, aber auch positive Stimmen. Ziel ist es den Patienten endlich mehr Rechte zu geben.
Jeder kann zum Opfer werden. Unterschiedlichen Studien zufolge sterben jährlich zwischen 17.000 und mehreren 100.000 Menschen wegen Ärztefehlern in deutschen Kliniken. Die Mediziner sollen künftig weniger über. Den Kopf hinweg der Patienten entscheiden und generell abgesicherte Entscheidungen treffen.
Fallbeispiele ärztlicher Schlichtungsstellen können einem Kranken Angst machen: unentdeckte Tumore, bei der Operation in der Wunde vergessene Tücher,  unerkannter Herzinfarkt, obwohl eindeutige Kabinette zur  entsprechenden Diagnose hätte führen müssen, Oft wurden Befunde nur nach Lage Drängen der Patienten richtiggestellt. Viele kleinere Fehler werden dem Patienten auch dar nicht bewusst.
Das Fachchinesisch mancher Ärzte hinterlässt das Gefühl der Ohnmacht.
Patienten müssen oft über viele Jahre um ihr Recht und Schadensersatz kämpfen - insofern sie überhaupt die nötige Energie dazu haben.
Oft bleibt nur ein Gefühl, dass irgend etwas nicht stimmt. Das von den Ärzten oft zu Behandlungsbeinn vorgebrachte medizinische Fachchinesisch wirkt für viele
Patienten wie eine Entmündigung.

Wobei man dort den Ärzten aus meiner Sicht keinen Vorworf machen kann . Das Problem liegt eher darin, dass viele Menschen zum einen nicht wagen den Göttern in weiss zu viele Fragen zu stellen oder gar die eigene  Meinung explizit zu vertreten, noch sich selbst ausreichend informiert zu haben . Sicher bei einer Erstdiagnose ist man schon auf die Diagnose des Arztes angewiesen.  Es bleibt aber auch jedem überlassen,  sich bei Zweifeln eine Zweitmeinung einzuholen. Dabei scheitert es aber auch meist, da wie Menschen heute keine Zeit mehr haben und auch genervt sind von dem ganzen Procedere der medizinischen Institutionen. Kaum einer ist im Normalfall bereit die komplette Prozedur vom Termin bis zur Untersuchung und bis letztendlich zum Untersuchungsergebnis mehrfach über. Sich ergehen lassen. Wenn ich das auf mich beziehe, wäre ich sicher bereits vor 2 Jahren operiert worden von einem Arzt, ohne selbst mündig zu sein, ob diese Entscheidung die richtige war. Heute bin ich fast 2 Jahre weiter und habe mir von meiner Seite eine sehr ausführliche Aufklärung über OP-Methoden,  Ärztemeinungen, Chancen und Risiken und  verschiedene Kliniken gegönnt. Es war schon viel Zeit, die ich investiert habe, ziel massiver bei manchen Erkrankungen nicht hat, a erste aus meiner Sicht hat es sich gelohnt. Wenn ich mein Befinden nach 7 Tagen nachher Operiert beurteilen kann, habe ich und der Arzt, der mich operiert hat, alles richtig gemacht. Ich sehe bei mir auch eine Verantwortung für mich und meine Gesundheit und nicht nur bei den Ärzten.  Gut ich bin auf welche getroffen,  die einen solchen Patienten, der sich im Vorfeld selbst ausführlich informiert hat, selten erleben und auch manch ein Arzt kann nicht damit umgehen, aber es ist unser gutes Recht das zu tun.
Bereits bei meinem 2. Leistenbruch vor Jahren wurde ich in München operiert, 450 km von zuhause weg, mimimalinvasiv und das Netz wurde unter den Muskel gelegt, sodass ich keinerlei innere Mark haben musste. Bei meinem 1. Leistenbruch vor ca.
13 Jahren wurde das Netz bei der OP in Gelnhausen noch auf den Muskel genäht. Und auch nur weil ich mich im Vorfeld im Internet und in Fohren schlau gemacht hatte,  habe ich dort überhaupt ein Netz bekommen. Im Normalfall hätten sie dort das Loch mit körpereigenem Gewebe gestopft, Ergebnis Spannungsbeschwerden und Schmerzen und im schlimmsten Fall eine weitere OP. Ich hatte mit dem Leiter der Chirurgie genügend Diskussionen darüber,  konnte mich aber durchsetzen,  ansonsten hätte ich mich dort nicht operieren lassen. So konsequent muss mal dann auch  sein. Bei meiner aktuellen Hüft-OP das gleiche. Mehrere wollten auch die McMinn Methode anwenden und fast hätte ich zugestimmt. Aus meiner Sicht bin ich froh, hier zu sein. Die OP-Methode wurde von Chefarzt Dr. JUNG selbst entwickelt aus einem Mix verschiedener Techniken. Mein Schnitt ist unglaublich klein und ich habe seit der OP keinerlei Schmerzen mehr,  weder am Gelenk, noch am Schnitt. Und ich habe einen guten Vergleich mit meiner rechten Hüfte, die zeigt mir nämlich was Beispiel mir links so gut geworden ist. Wieder zum Artikel zurück...

Gesundheitsministerium Daniel Bahr und seine Justizkollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger - beide FDP - setzen an mehreren Stellen an.
"Der Behandelnde ist verpflichtet , dem Patienten (...) in verständlicher Weise sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern ",steht in ihrem Entwurf. Alles soll von den Ärzten in Akten festgehalten werden, die den Patienten oder - im Todesfall ihren Erben jederzeit auf Verlangen zugänglich sind.
Bei großen Behandlungsfehlern, die einen Schaden zur Folge haben, soll dieser Fehler automatisch ohne Beweislast des Patienten als Ursache gelten.

Die Gesundheisexpertin des Verbands der Verbraucherzentralen , Ilona Köster-Steinbach,  reagierte mit der Aussage "Es kreiste ein Berg und gebar eine Laus ". So sei es längst Standard bei Gericht, dass Patienten bei groben Fehlern den Zusammenhang zum Schaden nicht mehr beweisen müssten. Fortschrittlicheres Richterrecht könnte sogar eingebremst werden. Die Expertin fürchtet auch weiterhin Schummeleien. "Ärzte können weiter Dokumentationen handschriftlich anlegen und haben dann leichter die Möglichkeit,  diese hinterher zu verändern. "
Auch der Geschäftsführer des Aktionsbündnisses Patientensicherheit , Hardy Müller, kritisiert, eine Beweislastumkehr  zugunsten der Patienten solle es für mehr Fälle geben - und die Dokumentation von Fällen sollte nur noch elektronisch erlaubt sein. "Wie geht man damit um, wenn ein massiver Verdacht auf einen Behandlungsfehler existiert?",fragt Müller. Erste vermisst einen Entschädigungsfonds,  aus dem Patienten schnell und unbürokratisch Geld bekommen könnten, ohne erst gegen ihren Arzt vorgehen zu müssen. Müller kritisiert auch, dass Fehler in einem Zentralregister erfasst werden. Erste findet eher, dass Ärzte dazu animiert werden, ihre Fehler so umfassend wie möglich zu melden -  ohne fürchten zu müssen, dass Staatsanwaltschaft oder Polizei dann darauf zurückgreifen.  "Es geht darum aus Fehlern zu lernen." Für eine neue Kultur der Aufklärung bräuchte es aus seiner Sicht noch konsequenrere Regeln.
Für den Bremer Gesundheitsforscher Gerd Glaeske steht beim Patientenrecht im Vordergrund, dass überhaupt ein Regelwerk kommt. Kleinere sollte man den Fortschritt nicht, dass Patienten künftig ihre Akten lesen dürfen. "Es muss eine Situation geschaffen werden, in d Wer Patienten über die Behandlungsschritte entscheiden können ", sagt Glaeske.                                                         (dpa)
Was die Koalition plant mit ihrem Patientenrechtegesetz plant
1) Der Patientenvertrag wird geregelt: Patienten sollen verständlich und umfassend
über Untersuchungen,  Diagnosen und Therapien informiert werden. Über erkennbare Behandlungsfehler muss der Arzt in der Regel auf Nachfrage informieren.
2) Vor jedem Eingriff  müssen Patienten über die konkrete. Behandlung und Risiken aufgeklärt werden.
3) Patientenakten sind vollständig und sorgfältig in Papierform oder elektronische zu führen. Patienten bekommen ein Recht auf Akteneinsicht.
4) Bei einfachen Behandlungsfehlern bleibt es dabei,  dass der Patient den Fehler und den Zusammenhang mit dem Schaden nachweisen muss. Bei groben Behandlungsfehlern aber muss der Behandelnde beweisen, dass ein bewiesener Fehler nicht geeignet war, den Schaden herbeizuführen. 
5) Wenn eine Kasse über einen Antrag nicht binnen drei Wochen entscheidet, können Versicherte ihr eine Frist setzen und erklären,  dass sie sich die Leistung beschaffen - die Kasse muss dann zahlen.
6) Bei Fehlern müssen Kassen künftig Versicherte bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen unterstützen - etwa durch Gutachten.
7) Kliniken müssen ein ein Beschwerdemanagement für Patienten einführen.
                                                                                                                       (dpa)

Es bleibt also weiter spannend wie es beim Patientenrecht weitergeht. Wichtig ist aber für den Patienten,  dass er bereits auch heute schon einwirken kann - sicher nicht auf das Ergebnis einer Operation, aber schon bei der Arztauswahl, bei der Auswahl des Krankenhauses, dabei sich selbst ausreichend Informationen über seine Erkrankung zu beschaffen, dabei seine Meinung zu vertreten, wenn ihm was unklar ist nachzufragen und dabei nicht alles als gegeben hinzunehmen.
Dazu kann ich noch eine Erfahrung aus meiner  jüngeren Vergangenheit berichten. Ich war in einer angesehenen orthäpädischen Praxis in Frankfurt bei Dr. Rümelin  zur Untersuchung meiner Arthrose. Bei dem ersten Termin  hat der eine Arzt - er selbst operiert aber nicht - das Vorgespräch aufgrund vorgelegter Röntgenbilder geführt. Es ging dabei um die OP-Methode. Er hat dabei mir erklärt,  dass aufgrund meiner Hüftfehlstellung und der besonderen Gegebenheiten sprich der Überdachung des Hüftkopfes durch Hüftpfanne, die McMinn-Methode bei mir nicht möglich ist, da bei der McMinn-Methode die vom Patienten von Natur aus gegebene Stellung kaum verändert werden kann, da der eigene Gelenkkopf nur überkront wird. Deshalb würde für mich nur eine Langschaftprothese in Frage kommen. Soweit so gut. Das erschien mir logisch. ENDLICH mal einer, der auf meine konkreten Gegebenheiten eingegangen ist. Da verwunderte es mich bei dem nächsten Termin um so mehr, dass mein potenzieller Operateur nach dem Ansehen meiner Rontgenbilder von der McMinn-Methode sprach. Als ich den Einwand seines Kollegen vom Erstgespräch brachte, erwiderte er, dass er  entscheiden würde, wie er  mich operiert. Daraufhin erwiderte ich, dass das letzte Wort immer noch ich habe. Daraufhin willigte er ein, eine Langschaftprothese einzusetzen auf meinen Wunsch hin. Aber mit dieser Vorgehensweise hatte er sich gerade disqualifiziert. Mal  abgesehen von der Ungereimtheiten der Operierationsmethode, war mein Vertrauen sehr schnell erloschen.  Und Vertrauen ist die Grundlage. Wenn ich überlege,  dass mein Operateur dort von einem Schnitt von mindestens 18 bis 20 sprach bei meiner Körperlänge und auch Muskeln durchtrennt werden sollten und jetzt habe ich einen Schnitt von 8 cm und kein Muskel wurde durchtrennt.
Wenn ich daran denke, dass ein weiterer Operateur in der Praxis Breithaupt ebenfalls McMinn angeboten hat ohne auf die die spezielle Problematik bei mir einzugehen, mal abgesehen bin anderen kritischen Vorgängen,  bin ich sehr froh, einer zu sein, der den Sachen auf den Grund geht, der nichts einfach als gegeben hinnimmt,  sondern immer nach meheren Optionen und Lösungen sucht wenn mal eine Problemstellung auftaucht. Dadurch bin ich hier gelandet.  Aber mein Weg ist mein Weg. Jeder muss seinen eigenen Weg finden. Und egal wo er dann hinführt ist es auch in Ordnung.
Man muss einfach immer einen Plan B in der Tasche haben...Und sich ein eigenes Bild von der Welt machen und dann auch die Verantwortung übernehmen.
Ich wünsche Euch allen ein glückliches Händchen bei der Arztauswahl ,  sollte mal eine OP  anstehen. Und Vertrauen in Euch selbst.  Dann kann nix mehr schief gehen.
CU Stephan Frank

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