Die große Reise

2 Titangelenke in 10 Wochen ...

Die große Reise beginnt...erneut..


Diesesmal mache ich es besser...

Ich habe ein großes Ziel!

Ihr habt die Chance mich zu begleiten!


Montag, 20. Februar 2012

Das IRENA Programm der Deutschen Rentenversicherung


Nachsorgeprogramm


Intensivierte Rehabilitationsnachsorge (IRENA)





Wie geht es nach den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation weiter?

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat zur Stabilisierung des Rehabilitationserfolges indikationsbezogene Konzepte zu einer intensivierten Rehabilitationsnachsorge entwickelt und speziell für Kardiologie-Versicherte das Nachsorgeprogramm KARENA anerkannt. Die Patientinnen und Patienten sollen durch die Nachsorge die Kompensationsstrategien und Verhaltensänderungen, die sie in der Rehabilitation erlernt haben, im Alltag stabilisieren und fortentwickeln können.

Intensivierte Rehabilitationsnachsorge (IRENA)

IRENA ist ein Nachsorge-Programm der Deutschen Rentenversicherung Bund. Es kann im Anschluss an eine stationäre oder ganztägig ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation den Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund vom Ärzteteam zum Ende des Auf-enthaltes in der Rehabilitationseinrichtung empfohlen werden. Es wird in den folgenden Indikationen angeboten:
  • Krankheiten des Herz-Kreislaufsystems (HZ)
  • Krankheiten des Bewegungsapparates (BO)
  • Neurologische Krankheiten (NS)
  • Stoffwechselkrankheiten (ST) und
  • Psychische und psychosomatische Störungen (PS), außer stoffgebundene Abhängigkeitserkrankungen.
Die indikationsspezifischen Therapien werden in der Regel als Gruppenleistungen in von der Deutschen Rentenversicherung Bund zugelassenen, wohnortnahen Rehabilitationseinrichtungen angeboten. Medizinisch sinnvoll ist es, die IRENA möglichst zeitnah zu beginnen. Der Versicherte sollte sich daher bei der vom Arzt der Rehabilitationseinrichtung empfohlenen Rehabilitationseinrichtung umgehend melden und mit der „IRENA“ beginnen.
Die maximale Anzahl der indikationsspezifischen Therapien kann individuell vom Versicherten im grundsätzlich Zeitraum von bis zu einem Jahr nach Ende der Rehabilitationsleistung in Anspruch genommen werden. Danach erlischt die gegebene Kostenzusage. Die maximale Anzahl der Termine beträgt:

  • 24 Termine bei Krankheiten des Bewegungsapparates, Krankheiten des Herz-Kreislaufsystems und bei Stoffwechselkrankheiten.
Hinweis: Physiotherapeutische und trainingsbezogene Maßnahmen sollten zeitnah im Anschluss an die Rehabilitationsleistung beginnen und müssen innerhalb eines halben Jahres nach deren Ende abgeschlossen sein
  • 26 Termine bei psychischen Störungen (einschließlich je eines Aufnahme- und Abschlussgesprächs).
  • 36 Termine bei neurologischen Krankheiten und
  • 27 wöchentliche Termine einschließlich eines Aufnahme- und Abschlussgespräches beim „Curriculum Hannover“.
Inhaltlicher und zeitlicher Rahmen, in der die "IRENA" durchgeführt werden kann, werden ebenfalls durch das Ärzteteam der Rehabilitationseinrichtung empfohlen. Die IRENA wird berufsbegleitend (zum Beispiel in den Abendstunden) durchgeführt. Eine Zuzahlung ist von den Versicherten nicht zu leisten.
Reisekosten werden von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Form eines Fahrkostenzuschusses in Höhe von 5,00 Euro täglich erbracht, der bereits in der Nachsorgeeinrichtung an den Versicherten gezahlt wird. Ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht nicht.
Ein alternatives Nachsorgeprojekt in der Indikation psychische und psychosomatische Störungen ist das "Curriculum Hannover".
Rahmenkonzeption, Formulare, aktuelle Anschriften der IRENA-Nachsorgeeinrichtungen und der Ansprechpartner "Curriculum Hannover" vor Ort finden Sie bei den Download-Dateien.
Neben IRENA kann Rehabilitationssport und Funktionstraining (zum Beispiel für Patientinnen und Patienten mit rheumatischen Erkrankungen) sowie ambulante Suchtnachsorge (für Abhängigkeitskranke) durchgeführt werden.
(Quelle: Deutsche Rentenversicherung)

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