Die große Reise

2 Titangelenke in 10 Wochen ...

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Montag, 20. Februar 2012

Sicherung des Rahabilitationserfolges


Sicherung des Rehabilitationserfolges

Nach einer medizinischen Rehabilitation können Sie Ihren Rehabilitationserfolg durch Rehabilitationssport oder Funktionstraining in Gruppen sichern oder aber weitere Leistungen der Rehabilitationsnachsorge in Anspruch nehmen.

Rehabilitationssport oder Funktionstraining in Gruppen

Als ergänzende Leistung bieten die Rentenversicherungsträger nach Abschluss einer von ihnen erbrachten Rehabilitationsleistung Rehabilitationssport oder Funktionstraining an. Über die Notwendigkeit einer Teilnahme entscheidet der Arzt/die Ärztin in der Rehabilitationseinrichtung und stellt eine entsprechende Verordnung aus.
Rehabilitationssport kann insbesondere bei Herz-Kreislauferkrankungen, nach Operationen und Unfallfolgen an den Bewegungsorganen, bei bestimmten Atemwegserkrankungen und nach bestimmten onkologischen Erkrankungen Anwendung finden.
Bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen kommt hingegen Funktionstraining in Betracht. Auch hier ist eine Verordnung des Ärzteteams der Rehabilitationseinrichtung, wie vorab beschrieben, erforderlich.
Die Verordnung der Rehabilitationseinrichtung gilt für den ambulanten Rehabilitationssport beziehungsweise das Funktionstraining in der Regel bis zu 6 Monate und nur unter der Voraussetzung, dass Sie diese Leistungen spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der medizinischen Rehabilitation beginnen.
Die Leistungen begründen keinen eigenen Anspruch auf Übergangsgeld oder Fahrkosten. Da diese Leistungen in der Regel berufsbegleitend durchgeführt werden, sind Sie durch Ihr reguläres Arbeitsentgelt abgesichert. Bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit.

Rehabilitationsnachsorge

Im Anschluss an eine stationäre oder ganztägig ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation kann zur Festigung und nachhaltigen Sicherung des eingetretenen Rehabilitationserfolges eine Rehabilitationsnachsorge erforderlich sein. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung haben hierfür indikationsspezifische Rehabilitationsnachsorgeprogramme entwickelt. Die Rehabilitanden sollen durch die Nachsorge die Verhaltensänderungen und Kompensationsstrategien, die sie in der Rehabilitation gelernt haben, im Alltag stabilisieren und fortentwickeln können. Die Nachsorge wird in bestimmten Nachsorgeeinrichtungen durchgeführt. Sie findet berufsbegleitend statt, es besteht kein Anspruch auf Übergangsgeld. Ein Fahrkostenzuschuss wird gegebenenfalls von dem Rentenversicherungsträger gezahlt.
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Nachsorgeleistung ist in jedem Fall die entsprechende Einleitung bzw. Verordnung zum Abschluss der Rehabilitationsleistung durch den Arzt/die Ärztin in der Rehabilitationseinrichtung.

Weitere Informationen zu den Nachsorgeprogrammen der Rentenversicherung können Sie den "Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Reha-Nachsorge in der Rentenversicherung" vom 07.04.2008  entnehmen

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