Medizinische Rehabilitation
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können Sie erhalten, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist und Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Diese Leistungen werden stationär oder ganztägig ambulant in qualitätsgesicherten Rehabilitations-Einrichtungen durchgeführt. Die Auswahl der Rehabilitations-Einrichtung ist abhängig von der Erkrankung und Ihrer persönlichen Lebenssituation.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten?
Die Bewilligung einer medizinischen Rehabilitation hängt ab von der Erfüllung bestimmter persönlicher und versicherungsrechtlicher Voraussetzungen.
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Was muss ich bei der Antragstellung beachten?
Informationen zum Erhalt der Antragsunterlagen sowie Informationen zur ärztlichen Begutachtung.
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Erhalte ich aufgrund der beantragten Leistung einen Bescheid?
Informationen zum Bescheidinhalt
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Welche Möglichkeit habe ich, wenn ich mit dem Bescheid nicht einverstanden bin?
Sind Sie mit einer Entscheidung der Rentenversicherung nicht einverstanden? Dann legen Sie Widerspruch ein. Das ist Ihr gutes Recht.
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Wie geht es weiter nach der Bewilligung?
Informationen zum Antritt der Leistung
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Wo und in welcher Form wird die Leistung durchgeführt?
Informationen zur Rehabilitations-Einrichtung und der Durchführung der Leistung
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Wer trägt die Kosten der Leistung und muss ich selbst etwas zuzahlen?
Nur bei einer stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation müssen sich die Versicherten an den Kosten beteiligen. Dies schreiben gesetzliche Regeln vor. Die Zuzahlung ist von der jeweiligen Einkommenssituation abhängig. Viele Patienten können sich ganz oder teilweise von der Zuzahlung aus eigener Tasche befreien lassen.
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Wer sichert mich während der Rehabilitation finanziell ab?
Damit Ihre Familie auch während Ihrer Rehabilitation finanziell gesichert ist, zahlt die Rentenversicherung Übergangsgeld, wenn die Entgeltfortzahlung ausläuft.
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Werden für mich Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt?
Während der Reha sind Sie auch sozialversichert. Die Beiträge zahlt die Rentenversicherung für Sie.
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Sicherung des Rehabilitationserfolges
Nach einer medizinischen Rehabilitation können Sie Ihren Rehabilitationserfolg durch Rehabilitationssport oder Funktionstraining in Gruppen sichern oder aber weitere Leistungen der Rehabilitationsnachsorge in Anspruch nehmen.
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Tipps
Sie sind wegen Ihrer Behinderung auf eine Begleitperson angewiesen oder möchten die Reha zum Anlass nehmen, mit dem Rauchen aufzuhören?
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(Quelle: Deusche Rentenversicherung)
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