Leistungen
Die Rehabilitation ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems. Die Rentenversicherung erbringt ihre Leistungen nach dem Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“. Damit bietet die Rentenversicherung Ihnen neben der Altersvorsorge auch Versicherungsschutz gegen das Risiko der vorzeitigen Erwerbsminderung. Die gesundheitlichen oder behinderungsbedingten Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit sollen damit möglichst dauerhaft überwunden werden. Die Teilhabe am Erwerbsleben sichert eine weitgehende Unabhängigkeit und selbständige Lebensführung.
Medizinische Rehabilitation
Wenn Ihre Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben erheblich gefährdet oder gemindert ist, soll Sie die medizinische Rehabilitation wieder fit für den Beruf machen. In erster Linie gehört dazu die stationäre Rehabilitation. Dabei sind Sie ganztägig mit Unterkunft und Verpflegung in einer Rehabilitationseinrichtung untergebracht. Neben stationären Leistungen gibt es auch die ganztägig ambulante Rehabilitation.
Anschlussrehabilitation
Eine besondere Form der Rehabilitation ist die Anschlussrehabilitation (AHB). Sie bietet Ihnen die Möglichkeit, unmittelbar nach der Akutbehandlung in einem Krankenhaus - zum Beispiel nach einem Herzinfarkt oder einer Operation - an einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation teilzunehmen.
Onkologische Rehabilitation
Nach einer abgeschlossenen Behandlung wegen einer Krebserkrankung können Sie eine medizinische Rehabilitation erhalten, um die Erfolge der Behandlung zu sichern.
Entwöhnungsbehandlung
Entwöhnungsbehandlungen sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die Sie erhalten können, wenn eine stoffgebundene Suchterkrankung (Alkohol-, Medikamenten-, Drogenabhängigkeit) vorliegt.
Kinderrehabilitation
Kinder, deren Gesundheit beeinträchtigt ist und diese Krankheit voraussichtlich Auswirkungen auf die spätere Erwerbsfähigkeit hat, können eine Kinderrehabilitation erhalten. Die Leistung wird nur stationär in ausgewählten Kindereinrichtungen durchgeführt.
Sicherung des Rehabilitationserfolges
Nach Abschluss einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation durch die Deutsche Rentenversicherung können im Anschluss daran weitere Leistungen zur Sicherung des Rehabilitationserfolges erforderlich sein. Hier stellen wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten vor.
Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verfolgen das Ziel, bei erheblicher Gefährdung beziehungsweise Minderung der Erwerbsfähigkeit den Verbleib im Arbeitsleben dauerhaft zu sichern. Hierzu werden eine Vielzahl von Leistungen angeboten.
Persönliches Budget
Leistungen zur Teilhabe werden im Grundsatz als Sachleistungen erbracht. Allerdings sieht das SGB IX vor, dass die Rehabilitationsträger Leistungen auch in Form des Persönlichen Budgets erbringen können. Es soll Anspruchsberechtigten in stärkerem Maße ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
(Quelle: Deutsche Rentenvesicherung)
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